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Rentenpunkte-Tabelle — Aktuelle Werte & Berechnung

Entgeltpunkte nach Gehalt — Tabelle & Ratgeber

Rentenpunkte nach Bruttojahresgehalt (2026)

Bruttojahresgehalt Entgeltpunkte / Jahr Rentenwert (monatl.) Rente nach 40 Jahren
20.000 € 0,39 16,58 € 663,31 €
30.000 € 0,58 24,66 € 986,46 €
40.000 € 0,77 32,74 € 1.309,62 €
51.944 € * 1,00 42,52 € 1.700,80 €
60.000 € 1,16 49,32 € 1.972,93 €
70.000 € 1,35 57,40 € 2.296,08 €
80.000 € 1,54 65,48 € 2.619,23 €
90.000 € 1,73 73,56 € 2.942,38 €
101.400 € ** 1,95 82,91 € 3.316,56 €

* Durchschnittsentgelt 2026   ** Beitragsbemessungsgrenze

Ihre Rentenpunkte berechnen

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Rentenpunkte (Entgeltpunkte) einfach erklärt

Was sind Rentenpunkte?

Rentenpunkte — offiziell Entgeltpunkte (EP) — sind die zentrale Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Für jedes Beitragsjahr sammeln Sie Entgeltpunkte, die am Ende Ihre monatliche Rente bestimmen. Die Grundformel lautet:

Entgeltpunkte pro Jahr = Ihr Bruttojahresgehalt ÷ Durchschnittsentgelt (2026: 51.944 EUR)

Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält 1,00 Entgeltpunkte für dieses Jahr. Liegt Ihr Gehalt darüber, gibt es mehr — allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 101.400 EUR. Das ergibt maximal 1,95 EP pro Jahr. Ihre monatliche Bruttorente berechnet sich dann so:

Monatliche Bruttorente = Summe aller EP × aktueller Rentenwert × Zugangsfaktor

Aktueller Rentenwert — historische Entwicklung

Der aktuelle Rentenwert bestimmt, wie viel Euro ein Entgeltpunkt pro Monat wert ist. Seit Juli 2023 ist der Rentenwert in Ost und West angeglichen und damit bundeseinheitlich.

1 Entgeltpunkt = 42,52 EUR pro Monat (seit 01.07.2026)

Bundeseinheitlich für West und Ost — Anpassung zuletzt um 4,24 %

Jahr (ab 1. Juli)Rentenwert WestRentenwert Ost
202034,19 EUR33,23 EUR
202134,19 EUR33,47 EUR
202236,02 EUR35,52 EUR
202337,60 EUR37,60 EUR
202439,32 EUR39,32 EUR
202540,79 EUR40,79 EUR
202642,52 EUR42,52 EUR

Rentenpunkte-Tabelle nach Gehalt (2026)

Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Entgeltpunkte Sie bei verschiedenen Bruttojahresgehältern erhalten und welche monatliche Rente sich daraus nach 40 Beitragsjahren ergibt.

Bruttojahresgehalt Entgeltpunkte / Jahr Monatswert Rente nach 40 Jahren
20.000 EUR 0,39 16,58 EUR 663,31 EUR
30.000 EUR 0,58 24,66 EUR 986,46 EUR
40.000 EUR 0,77 32,74 EUR 1.309,62 EUR
51.944 EUR * 1,00 42,52 EUR 1.700,80 EUR
60.000 EUR 1,16 49,32 EUR 1.972,93 EUR
70.000 EUR 1,35 57,40 EUR 2.296,08 EUR
80.000 EUR 1,54 65,48 EUR 2.619,23 EUR
90.000 EUR 1,73 73,56 EUR 2.942,38 EUR
101.400 EUR ** 1,95 82,91 EUR 3.316,56 EUR

* Durchschnittsentgelt 2026   ** Beitragsbemessungsgrenze 2026

Wo finde ich meine Rentenpunkte?

Ihre bisher gesammelten Entgeltpunkte finden Sie in der Renteninformation, die Sie ab dem 27. Lebensjahr jährlich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten — vorausgesetzt, Sie haben mindestens 5 Jahre Beitragszeit. Die Renteninformation enthält:

Für eine detaillierte Aufstellung Ihrer Entgeltpunkte pro Jahr können Sie eine Kontenklärung über das Online-Portal der DRV oder bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle anfordern. Tipp: Prüfen Sie Ihre Renteninformation frühzeitig auf Vollständigkeit — fehlende Zeiten (Ausbildung, Studium, Kindererziehung) können nachträglich anerkannt werden.

Rentenpunkte für besondere Zeiten

Nicht nur Erwerbstätigkeit bringt Entgeltpunkte. Die Rentenversicherung rechnet auch bestimmte beitragsfreie Zeiten an:

Kindererziehungszeiten

Für jedes Kind werden dem erziehenden Elternteil Entgeltpunkte gutgeschrieben — unabhängig davon, ob Sie währenddessen erwerbstätig waren. Die Höhe richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes:

Kind geborenAngerechnete JahreCa. Entgeltpunkte
Ab 19923 Jahreca. 3,0 EP
Vor 19922,5 Jahre (Mütterrente II)ca. 2,5 EP

Pflegezeiten

Wer einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt (mindestens 10 Stunden/Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage), erhält je nach Pflegegrad und Umfang zwischen ca. 0,25 und 0,92 EP pro Jahr.

Wehrdienst / Freiwilligendienst

Zeiten des früheren Grundwehrdienstes, Zivildienstes sowie des Bundesfreiwilligendienstes werden als Pflichtbeitragszeiten anerkannt und bringen ca. 0,75 EP pro Jahr.

Rentenpunkte kaufen — Kosten & Möglichkeiten

Sie können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um Ihre Rente zu erhöhen (§ 7 SGB VI). Außerdem können Sie ab 50 Jahren Sonderzahlungen leisten, um geplante Rentenabschläge auszugleichen (§ 187a SGB VI). Die Kosten 2026:

BeitragMonatlichJährlichErgebnis (EP/Jahr)
Halber Entgeltpunktca. 403 EURca. 4.831 EUR0,50 EP
Ein voller Entgeltpunktca. 805 EURca. 9.662 EUR1,00 EP
Höchstbeitrag (Grenze BBG)ca. 1.572 EURca. 18.860 EURca. 1,95 EP

Ein Entgeltpunkt kostet das Durchschnittsentgelt multipliziert mit dem Beitragssatz von 18,6 % — 2026 also 51.944 EUR × 18,6 % = 9.662 EUR. Der Höchstbeitrag orientiert sich dagegen an der Beitragsbemessungsgrenze und bringt entsprechend mehr als einen Punkt.

Steuer-Tipp: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % kostet ein Entgeltpunkt effektiv nur rund 5.604 EUR statt 9.662 EUR.

Beispielrechnung: Rente nach 40 Beitragsjahren

Was kommt am Ende raus? Vier typische Szenarien zeigen, wie sich unterschiedliche Gehälter über 40 Jahre auf die Bruttorente auswirken:

SzenarioGehalt/JahrEP/JahrEP gesamt (40 J.)Bruttorente/Monat
Geringverdiener 25.000 EUR 0,48 19,3 818,57 EUR
Durchschnittsverdiener 51.944 EUR 1,00 40,0 1.700,80 EUR
Gutverdiener 65.000 EUR 1,25 50,1 2.128,29 EUR
Höchstverdiener (BBG) 101.400 EUR 1,95 78,1 3.320,14 EUR

Beachten Sie: Diese Beträge sind Bruttorenten. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern bleibt weniger übrig. Berechnen Sie Ihre Nettorente mit unserem Netto-Rentenrechner.

Häufig gestellte Fragen zu Rentenpunkten

Wie berechne ich meine Rentenpunkte?
Die Formel lautet: EP = Bruttojahresgehalt ÷ Durchschnittsentgelt. Das Durchschnittsentgelt liegt 2026 bei 51.944 EUR. Beispiel: Bei 55.000 EUR Gehalt erhalten Sie 55.000 ÷ 51.944 = 1,06 EP für dieses Jahr. Nutzen Sie den Rechner oben für eine schnelle Berechnung.
Was ist ein Rentenpunkt 2025 wert?
Seit dem 01.07.2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 EUR pro Monat — bundeseinheitlich für West und Ost. Jeder Entgeltpunkt erhöht Ihre monatliche Bruttorente um genau diesen Betrag. Angepasst wird der Rentenwert jährlich zum 1. Juli.
Was kostet es, einen Rentenpunkt zu kaufen?
Um einen vollen Entgeltpunkt zu kaufen, zahlen Sie 2026 rund 9.662 EUR ein — das Durchschnittsentgelt (51.944 EUR) multipliziert mit dem Beitragssatz von 18,6 %. Der Höchstbeitrag für freiwillige Beiträge liegt darüber, nämlich bei rund 18.860 EUR pro Jahr, und bringt entsprechend etwa 1,95 Entgeltpunkte. Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, was die effektiven Kosten deutlich senkt.
Wie viele Rentenpunkte brauche ich für 1.500 EUR Rente?
Bei einem Rentenwert von 42,52 EUR benötigen Sie 1.500 ÷ 42,52 = ca. 35,3 Entgeltpunkte. Bei 40 Berufsjahren entspricht das ca. 0,88 EP pro Jahr — also einem Gehalt knapp unter dem Durchschnitt.
Werden Kindererziehungszeiten als Rentenpunkte angerechnet?
Ja. Für nach 1992 geborene Kinder erhalten Sie ca. 3,0 Entgeltpunkte (3 Jahre Kindererziehungszeit). Für vor 1992 geborene Kinder sind es ca. 2,5 EP (Mütterrente II). Diese Punkte werden unabhängig davon gutgeschrieben, ob Sie während der Erziehungszeit erwerbstätig waren.
Gibt es eine Obergrenze für Rentenpunkte?
Pro Jahr ist die EP-Zahl durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt. 2026 liegt die BBG bei 101.400 EUR, was maximal 1,95 EP ergibt. Eine Gesamt-Obergrenze über das Berufsleben hinweg gibt es nicht — theoretisch können Sie über 45 Jahre bis zu 87,8 EP sammeln.

Weiterführende Rechner & Ratgeber

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Datenstand & Quellen

Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:

Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG. Für die Ratgeberseiten außerdem: Kindererziehungszeiten §§ 56, 249 SGB VI, Erwerbsminderung §§ 43, 59, 96a SGB VI, Grundrente §§ 76g, 97a SGB VI, Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS

Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).