Ihre Rentenerhöhung berechnen
+4,24 % zum 1. Juli 2026
Aktueller Rentenwert: 40,79 € → 42,52 € je Entgeltpunkt · bundeseinheitlich
Rentenerhöhung 2026 — Tabelle nach Rentenhöhe
So wirkt sich die Anpassung um 4,24 % auf typische Rentenhöhen aus. Die Spalte „netto ca." berücksichtigt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von zusammen rund 12,35 %, die auch auf den Erhöhungsbetrag anfallen — Einkommensteuer ist darin noch nicht enthalten.
| Bisher brutto | Neu brutto | Mehr brutto | Mehr netto ca. |
|---|---|---|---|
| 800 € | 833,92 € | + 33,92 € | + 29,73 € |
| 1.000 € | 1.042,40 € | + 42,40 € | + 37,16 € |
| 1.200 € | 1.250,88 € | + 50,88 € | + 44,60 € |
| 1.400 € | 1.459,36 € | + 59,36 € | + 52,03 € |
| 1.600 € | 1.667,84 € | + 67,84 € | + 59,46 € |
| 1.800 € | 1.876,32 € | + 76,32 € | + 66,89 € |
| 2.000 € | 2.084,80 € | + 84,80 € | + 74,33 € |
| 2.500 € | 2.606,00 € | + 106,00 € | + 92,91 € |
| 3.000 € | 3.127,20 € | + 127,20 € | + 111,49 € |
Beispielwerte für pflichtversicherte Rentner (KVdR) mit Kindern. Kinderlose zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr Pflegeversicherung.
Wie die Rentenerhöhung berechnet wird
Die Renten werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Rechtsgrundlage ist § 68 SGB VI, die konkrete Festsetzung erfolgt über die jährliche Rentenwertbestimmungsverordnung. Angepasst wird nicht die einzelne Rente, sondern der aktuelle Rentenwert — also der Eurobetrag, den ein Entgeltpunkt monatlich wert ist. Da jede Rente das Produkt aus Entgeltpunkten und Rentenwert ist, steigen alle Renten um denselben Prozentsatz.
Neue Rente = Entgeltpunkte × 42,52 € × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor
Maßgeblich für die Höhe der Anpassung ist im Kern die Lohnentwicklung des Vorjahres. Hinzu kommen der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern abbildet, und der Beitragssatzfaktor. Zusätzlich gilt die gesetzlich fixierte Haltelinie: Das Rentenniveau darf 48 % nicht unterschreiten.
Beispiel
Ein Rentner mit 40 Entgeltpunkten erhielt bis Juni 2026 40 × 40,79 € = 1.631,60 € brutto. Seit Juli sind es 40 × 42,52 € = 1.700,80 € — also 69,20 € mehr im Monat oder 830,40 € im Jahr.
Warum die Erhöhung voll versteuert wird
Das ist der Punkt, der die meisten Rentner überrascht: Rentenerhöhungen sind zu 100 % steuerpflichtig — unabhängig davon, welcher Besteuerungsanteil für Ihren Rentenbeginn gilt.
Der Grund liegt in der Systematik des § 22 EStG: Im Jahr nach dem Rentenbeginn wird der steuerfreie Teil Ihrer Rente einmalig als fester Eurobetrag ermittelt — der Rentenfreibetrag. Dieser Betrag bleibt anschließend für die gesamte Bezugsdauer unverändert. Er wächst also nicht mit. Jede spätere Anpassung erhöht damit ausschließlich den steuerpflichtigen Teil.
Praktische Folge: Wer bisher knapp unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € lag, kann durch die Anpassung erstmals steuerpflichtig werden und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Wie viel von Ihrer Rente tatsächlich übrig bleibt, rechnet Ihnen unser Netto-Rentenrechner im Detail vor.
Rentenerhöhungen der letzten Jahre
| Zum 1. Juli | Anpassung | Aktueller Rentenwert |
|---|---|---|
| 2026 | +4,24 % | 42,52 € |
| 2025 | +3,74 % | 40,79 € |
| 2024 | +4,57 % | 39,32 € |
| 2023 | +4,39 % | 37,60 € |
| 2022 | +5,35 % | 36,02 € |
| 2021 | keine Anpassung | 34,19 € |
| 2020 | +3,45 % | 34,19 € |
Werte für die alten Bundesländer; seit Juli 2023 gilt bundeseinheitlich derselbe Rentenwert. 2021 fiel die Anpassung wegen der Lohnentwicklung im Pandemiejahr aus; die Renten wurden jedoch nicht gekürzt (Rentengarantie, § 68a SGB VI).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2026?
Wie viel mehr Rente bekomme ich konkret?
Muss ich die Rentenerhöhung beantragen?
Wird die Rentenerhöhung versteuert?
Wann kommt die nächste Rentenerhöhung?
Warum steigt meine Rente weniger als 4,24 Prozent?
Passende Rechner
Datenstand & Quellen
Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:
- Aktueller Rentenwert: 42,52 € je Entgeltpunkt (seit 01.07.2026)
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €
- Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 € · Beitragssatz 18,6 %
- Einkommensteuer: Grundtarif 2026 nach § 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €
Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG. Für die Ratgeberseiten außerdem: Kindererziehungszeiten §§ 56, 249 SGB VI, Erwerbsminderung §§ 43, 59, 96a SGB VI, Grundrente §§ 76g, 97a SGB VI, Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS
Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).