Netto-Rente berechnen
Welche Abzüge gibt es von der Bruttorente?
Ihre monatliche Bruttorente ist nicht gleich dem Betrag, der auf Ihrem Konto landet. Es gibt fünf mögliche Abzugsposten:
- Krankenversicherung (KV) — je nach Versicherungsart 8-17 %
- Pflegeversicherung (PV) — 3,4 % bis 4,0 %
- Einkommensteuer — abhängig von Besteuerungsanteil und Gesamteinkünften
- Solidaritätszuschlag — 5,5 % der ESt (nur bei höherer Steuerlast)
- Kirchensteuer — 8-9 % der ESt (nur bei Kirchenmitgliedschaft)
Krankenversicherung für Rentner — Beitragssätze im Vergleich
Der Krankenversicherungsbeitrag ist der größte Einzelabzug von der Rente. Je nach Versicherungsart unterscheiden sich die Beiträge erheblich:
| Versicherungsart | Beitragssatz | Davon Rentner | DRV-Zuschuss |
|---|---|---|---|
| KVdR (pflichtversichert) | 17,1 % | 8,55 % | 8,55 % |
| GKV (freiwillig versichert) | 17,1 % | 17,1 % * | ca. 7,3 % |
| PKV (privat versichert) | individuell | voller PKV-Beitrag | Zuschuss bis max. 8,55 % der Rente |
* Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Beitrag auf alle Einkünfte (Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc.).
Pflegeversicherung für Rentner
Den Pflegeversicherungsbeitrag tragen Rentner allein — im Gegensatz zur KV gibt es hier keinen DRV-Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder:
| Situation | PV-Beitragssatz |
|---|---|
| Kinderlos (ab 23 Jahre) | 4,0 % |
| 1 Kind | 3,4 % |
| 2 Kinder (unter 25) | 3,15 % |
| 3 Kinder (unter 25) | 2,90 % |
| 4 Kinder (unter 25) | 2,65 % |
| 5+ Kinder (unter 25) | 2,40 % |
Abschläge für Kinder gelten nur, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind.
Besteuerungsanteil der Rente nach Rentenbeginn
Der Besteuerungsanteil bestimmt, welcher Prozentsatz Ihrer Bruttorente steuerpflichtig ist. Er wird im Jahr Ihres Rentenbeginns festgelegt und gilt dann für die gesamte Rentenbezugszeit. Der steuerfrei bleibende Anteil wird als fester Euro-Betrag (Rentenfreibetrag) eingefroren.
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| 2020 | 100,0 % | 0,0 % |
| 2022 | 100,0 % | 0,0 % |
| 2024 | 100,0 % | 0,0 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84,0 % | 16,0 % |
| 2028 | 85,0 % | 15,0 % |
| 2030 | 86,0 % | 14,0 % |
| 2035 | 88,5 % | 11,5 % |
| 2040 | 91,0 % | 9,0 % |
| 2045 | 93,5 % | 6,5 % |
| 2050 | 96,0 % | 4,0 % |
| 2055 | 98,5 % | 1,5 % |
| 2058 | 100,0 % | 0,0 % |
Grundfreibetrag
Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.084 EUR/Jahr (2025), fällt keine Einkommensteuer an. Viele Rentner mit einer Bruttorente unter ca. 1.200 EUR/Monat bleiben steuerfrei — insbesondere wenn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden.
Beispielrechnungen: Von Brutto zu Netto
Drei typische Szenarien (Rentenbeginn 2025, KVdR-pflichtversichert, kinderlos ab 23) zeigen, wie sich die Abzüge auswirken:
Geringverdiener: 1.000 EUR Bruttorente
Krankenversicherung: − 85,50 EUR
Pflegeversicherung: − 40,00 EUR
Einkommensteuer (ca.): − 0,00 EUR
Nettorente: ca. 874,50 EUR (87 %)
Durchschnittsrentner: 1.600 EUR Bruttorente
Krankenversicherung: − 136,80 EUR
Pflegeversicherung: − 64,00 EUR
Einkommensteuer (ca.): − 24,36 EUR
Nettorente: ca. 1.374,84 EUR (86 %)
Gutverdiener: 2.500 EUR Bruttorente
Krankenversicherung: − 213,75 EUR
Pflegeversicherung: − 100,00 EUR
Einkommensteuer (ca.): − 145,68 EUR
Nettorente: ca. 2.040,57 EUR (82 %)
Diese Werte sind Näherungen. Nutzen Sie den Rechner oben für eine genauere Berechnung mit Ihren individuellen Daten.
Tipps: Weniger Abzüge im Alter
- Steuererklärung abgeben: Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind — durch Sonderausgaben (KV/PV-Beiträge), Werbungskosten-Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) können Sie Steuern zurückholen.
- Freibeträge prüfen: Schwerbehinderte erhalten einen Behinderten-Pauschbetrag. Hinterbliebene können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen.
- Kirchenaustritt erwägen: Wer aus der Kirche austritt, spart 8-9 % der Einkommensteuer als Kirchensteuer.
- GKV-Wahlrecht nutzen: Vergleichen Sie Krankenkassen — der Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse zwischen ca. 0,9 % und 2,7 %.
- Kinder anrechnen lassen: Eltern zahlen weniger Pflegeversicherung. Stellen Sie sicher, dass alle Kinder bei der Rentenversicherung gemeldet sind.
Sonderfall: Betriebsrente und private Rente
Betriebsrente (bAV)
Betriebsrenten aus Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds unterliegen der vollen Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung (seit 2020 gilt ein Freibetrag von 176,75 EUR/Monat). Sie werden zudem voll versteuert (kein Besteuerungsanteil, da die Beiträge steuerfrei eingezahlt wurden).
Private Rente (Riester, Rürup, private RV)
Die Besteuerung hängt von der Art der Vorsorge ab:
- Riester-Rente: Voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), aber keine KV/PV-Pflicht (bei Pflichtversicherten)
- Rürup-Rente (Basisrente): Besteuerungsanteil wie gesetzliche Rente, keine KV/PV-Pflicht
- Private Rentenversicherung: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig (z. B. 18 % bei Rentenbeginn mit 65), keine KV/PV-Pflicht
Unser Netto-Rentenrechner oben berechnet die Abzüge ausschließlich für die gesetzliche Rente. Für die Gesamtbetrachtung Ihrer Alterseinkünfte empfehlen wir eine professionelle Steuerberatung.
Häufig gestellte Fragen zur Netto-Rente
Wie viel wird von meiner Rente abgezogen?
Müssen Rentner Steuern zahlen?
Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag für Rentner?
Wie hoch ist die Pflegeversicherung für Rentner?
Steigt die Besteuerung der Rente jedes Jahr?
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Weiterführende Rechner & Ratgeber
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