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Rente mit 63 — Voraussetzungen, Abzüge & Rechner

Voraussetzungen, Abschläge & Mini-Rechner

Frührente-Abschlag berechnen

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Rente mit 63: Der komplette Ratgeber 2025/2026

Die sogenannte "Rente mit 63" ermöglicht es, vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Dabei gibt es zwei Modelle: mit Abschlägen (ab 35 Beitragsjahren) und ohne Abschläge (ab 45 Beitragsjahren). In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Abzüge sind und ob sich die Frührente für Sie lohnt.

Zwei Wege in die Frührente: 35 vs. 45 Beitragsjahre

Modell 1: Langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)

Mit mindestens 35 Beitragsjahren können Sie als langjährig Versicherter ab 63 in Rente gehen. Allerdings müssen Sie dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen: Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze wird Ihre Rente um 0.3 % gekürzt. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 % (48 Monate).

Modell 2: Besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)

Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, hat Anspruch auf die abschlagsfreie Frührente. Das Mindestalter steigt jedoch je nach Geburtsjahrgang. Für Jahrgänge ab 1964 liegt es bei 65 Jahren — die Bezeichnung "Rente mit 63" ist daher historisch bedingt.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren — Mindestalter nach Jahrgang

Jahrgang Mindestalter (abschlagsfrei) Beitragsjahre
1960 64 Jahre + 4 Monate 45
1961 64 Jahre + 6 Monate 45
1962 64 Jahre + 8 Monate 45
1963 64 Jahre + 10 Monate 45
ab 1964 65 Jahre 45

Hinweis: "Rente mit 63" war ursprünglich für die Jahrgänge 1951/1952 gedacht. Seitdem steigt das Mindestalter schrittweise. Ab Jahrgang 1964 ist ein abschlagsfreier Renteneintritt erst mit 65 Jahren möglich.

Was zählt als Beitragsjahr?

Nicht alle Zeiten werden gleich bewertet. Für die 35 Beitragsjahre gelten großzügigere Regeln als für die 45 Beitragsjahre.

Anerkannte Zeiten für 35 Beitragsjahre

Anerkannte Zeiten für 45 Beitragsjahre (strenger)

Wichtig: Nicht anerkannt für 45 Jahre

Schulzeiten und Studium zählen nicht zu den 45 Beitragsjahren. Ebenso werden Zeiten mit ALG II (Hartz IV / Bürgergeld) nur ausnahmsweise berücksichtigt. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf bei der DRV, um sicherzugehen.

Abschlagsberechnung — so werden Abzüge ermittelt

Der Abschlag berechnet sich nach einer einfachen Formel: Anzahl Monate vor Regelaltersgrenze × 0.3 %. Der Abschlag ist dauerhaft und wird auch bei künftigen Rentenerhöhungen nicht ausgeglichen.

Rechenbeispiel 1: Jahrgang 1965, Rente mit 63

Regelaltersgrenze: 67 Jahre
Renteneintritt: 63 Jahre = 48 Monate früher
Abschlag: 48 × 0.3 % = 14,4 % weniger Rente — dauerhaft
Bei 1.600 EUR Bruttorente: 1.600 × 0,856 = 1.369,60 EUR

Rechenbeispiel 2: Jahrgang 1965, Rente mit 65

Regelaltersgrenze: 67 Jahre
Renteneintritt: 65 Jahre = 24 Monate früher
Abschlag: 24 × 0.3 % = 7,2 % weniger Rente
Bei 1.600 EUR Bruttorente: 1.600 × 0,928 = 1.484,80 EUR

Abschläge ausgleichen — Rentenpunkte kaufen

Sie können die Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen, indem Sie Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leisten (nach § 187a SGB VI). Diese Möglichkeit steht Ihnen ab dem 50. Lebensjahr offen.

1
Besondere Rentenauskunft anfordern — bei der DRV. Sie erhalten eine Berechnung, wie viel der Ausgleich kosten würde.
2
Ausgleichsbetrag einzahlen — als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen. Es gibt keine feste Frist.
3
Steuerlich absetzen — Sonderzahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar (2025: bis zu 27.565 EUR für Alleinstehende, 55.130 EUR für Verheiratete).

Tipp: Auch wenn Sie sich letztlich gegen die Frührente entscheiden, bleiben die zusätzlich erworbenen Rentenpunkte erhalten und erhöhen Ihre spätere Rente.

Vergleich: Rente mit 63, 65 und 67

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich der Renteneintrittsalter auf die monatliche Bruttorente auswirkt (Jahrgang 1965, Regelaltersgrenze 67 Jahre, angenommene Rente bei 67: 1.600 EUR).

Renteneintritt Monate vor RAG Abschlag Monatliche Rente Voraussetzung
63 Jahre 48 −14,4 % 1.369,60 EUR Mind. 35 Beitragsjahre
65 Jahre 24 −7,2 % 1.484,80 EUR Mind. 35 Beitragsjahre
65 Jahre 24 0 % 1.600,00 EUR Mind. 45 Beitragsjahre
67 Jahre 0 0 % 1.600,00 EUR Regelaltersgrenze (alle)

Fazit: Je früher Sie in Rente gehen, desto höher die dauerhaften Abzüge. Nur mit 45 Beitragsjahren können Sie vorzeitig ohne Abschläge in Rente — aber erst ab dem jahrgangsabhängigen Mindestalter.

Hinzuverdienst bei Frührente

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Sie können neben Ihrer Frührente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Beachten Sie jedoch:

Rente mit 63 beantragen — so geht's

1
Versicherungsverlauf prüfen — fordern Sie bei der DRV eine Kontenklärung an. Stellen Sie sicher, dass alle Beitragszeiten korrekt erfasst sind.
2
Rentenauskunft anfordern — ab 55 Jahren erhalten Sie jährlich eine Renteninformation. Für eine detaillierte Berechnung beantragen Sie eine "besondere Rentenauskunft".
3
Rentenantrag stellen — spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Online unter eService.drv.de, schriftlich oder persönlich in einer Beratungsstelle.
4
Arbeitgeber informieren — kündigen Sie rechtzeitig oder schließen Sie einen Aufhebungsvertrag. Beachten Sie die Kündigungsfristen.
5
Krankenversicherung klären — als Rentner sind Sie in der Regel in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Prüfen Sie Ihren Versicherungsstatus.

Häufig gestellte Fragen zur Rente mit 63

Kann ich mit 63 in Rente gehen?
Ja, mit mindestens 35 Beitragsjahren können Sie ab 63 in Rente gehen — allerdings mit Abschlägen von 0.3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze. Mit 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Renteneintritt möglich, das Mindestalter steigt aber je nach Jahrgang (ab 1964: 65 Jahre).
Wie hoch sind die Abschläge bei Rente mit 63?
Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze wird die Rente um 0.3 % dauerhaft gekürzt. Bei Jahrgang 1964+ und Renteneintritt mit 63 sind das 48 Monate × 0.3 % = 14,4 % weniger Rente. Diese Kürzung gilt lebenslang.
Was zählt als Beitragsjahr für die 45-Jahres-Regel?
Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten (bis 10 Jahre pro Kind), Pflegezeiten, ALG-I-Bezug, Wehr-/Zivildienst und freiwillige Beiträge. Nicht anerkannt: Schulzeiten, Studium und ALG II/Bürgergeld (Ausnahme: letzte 2 Jahre vor Rente).
Kann ich die Abschläge bei Frührente ausgleichen?
Ja, ab 50 Jahren können Sie Sonderzahlungen an die DRV leisten, um Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen (§ 187a SGB VI). Die Zahlungen sind steuerlich als Altersvorsorge absetzbar. Fordern Sie bei der DRV eine "besondere Rentenauskunft" an, um den nötigen Betrag zu erfahren.
Darf ich bei Rente mit 63 unbegrenzt hinzuverdienen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Das Einkommen muss aber versteuert werden.
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Ja, die Möglichkeit besteht weiterhin. Der Begriff ist allerdings umgangssprachlich. Für Jahrgänge ab 1964 liegt das Mindestalter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren bei 65 Jahren. Mit Abschlägen können langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) weiterhin ab 63 in Rente.
Lohnt sich die Rente mit 63 finanziell?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Bei Abschlägen von 14,4 % erhalten Sie zwar 4 Jahre länger Rente, aber jeden Monat deutlich weniger. Grob gerechnet dauert es etwa 11–13 Jahre, bis ein Rentner mit 67 die Gesamtsumme des Frührentners eingeholt hat. Bei guter Gesundheit und hoher Lebenserwartung kann sich das Warten lohnen.

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