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Witwenrente berechnen — Rechner & Ratgeber

Hinterbliebenenrente schnell & einfach berechnen

Witwenrente berechnen

Witwenrente: Der komplette Ratgeber 2025/2026

Die Witwenrente (offiziell: Hinterbliebenenrente) sichert Ehepartner und eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des Versicherten finanziell ab. Sie wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und richtet sich nach der Rentenhöhe des Verstorbenen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Berechnung, Einkommensanrechnung und Antragstellung.

Große und kleine Witwenrente — der Unterschied

Das Gesetz unterscheidet zwei Formen der Witwenrente. Welche Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und davon ab, ob Sie ein Kind erziehen.

Merkmal Große Witwenrente Kleine Witwenrente
Höhe (neues Recht) 55 % der Rente des Verstorbenen 25 % der Rente des Verstorbenen
Höhe (altes Recht) 60 % der Rente des Verstorbenen 25 % der Rente des Verstorbenen
Dauer Unbefristet (solange Voraussetzungen erfüllt) Max. 24 Monate (neues Recht) / unbefristet (altes Recht)
Voraussetzungen Mind. 47 Jahre alt, erwerbsgemindert oder Kind erziehend Keine der Voraussetzungen der großen Witwenrente erfüllt
Einkommensanrechnung Ja, 40 % über Freibetrag Ja, 40 % über Freibetrag

Altes vs. neues Recht: Das alte Recht gilt, wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist. In allen anderen Fällen greift das neue Recht.

Einkommensanrechnung — Kürzung der Witwenrente

Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Dabei gilt: Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, führt zu einer Kürzung. Der Freibetrag liegt 2025 bei 1.038,05 EUR netto (West) und entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts (39,32 EUR).

Von dem Einkommen über dem Freibetrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Das Nettoeinkommen wird dabei pauschal ermittelt: Vom Bruttoeinkommen werden je nach Einkommensart pauschal 40 % abgezogen.

Rechenbeispiel: Einkommensanrechnung

Rente des Verstorbenen: 1.800 EUR brutto
Große Witwenrente (55 %): 990,00 EUR

Eigenes Nettoeinkommen: 1.500,00 EUR
Freibetrag (West): 1.038,05 EUR
Einkommen über Freibetrag: 1.500,00 − 1.038,05 = 461,95 EUR
Anrechnung (40 %): 184,78 EUR

Witwenrente nach Anrechnung: 805,22 EUR

Welches Einkommen wird angerechnet?

Angerechnet werden unter anderem:

Nicht angerechnet werden:

Sterbevierteljahr — volle Rente für 3 Monate

In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners erhalten Sie die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen (100 %). In dieser Zeit findet keine Einkommensanrechnung statt — unabhängig davon, wie hoch Ihr eigenes Einkommen ist.

Das Sterbevierteljahr soll die finanzielle Übergangszeit nach dem Tod des Partners abfedern. Ab dem vierten Monat gilt dann der reguläre Prozentsatz (55 % oder 25 %) mit Einkommensanrechnung.

Beispiel: Sterbevierteljahr

Rente des Verstorbenen: 1.800 EUR
Monate 1–3: 1.800 EUR / Monat (keine Anrechnung)
Ab Monat 4: 55 % = 990 EUR abzüglich Einkommensanrechnung

Kinderzuschlag bei großer Witwenrente

Haben Sie Kinder erzogen, profitieren Sie bei der großen Witwenrente vom Kinderzuschlag. Für jedes Kind, das Sie mindestens 36 Monate erzogen haben, wird ein Zuschlag zur Witwenrente gewährt. Dieser beträgt nach neuem Recht:

Pro Entgeltpunkt erhöht sich die monatliche Witwenrente um den aktuellen Rentenwert (39,32 EUR West, 2025). Der Kinderzuschlag ist ein zusätzlicher Anreiz, der die große Witwenrente gegenüber dem alten Recht (60 % ohne Zuschlag) teilweise ausgleicht.

Außerdem erhöht sich der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung für jedes waisenberechtigte Kind um das 5,6-fache des Rentenwerts — das sind rund 228 EUR (West, 2025).

Witwenrente und eigene Altersrente

Sie können Witwenrente und eigene Altersrente gleichzeitig beziehen. Allerdings wird Ihre eigene Rente als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Bei vielen Hinterbliebenen mit eigener Rente fällt die Witwenrente daher geringer aus oder entfällt ganz.

Rechenbeispiel: Eigene Rente + Witwenrente

Rente des Verstorbenen: 2.000 EUR → Große Witwenrente: 1.100 EUR
Eigene Altersrente (netto): 1.400 EUR
Freibetrag: 1.038,05 EUR
Anrechnung: (1.400 − 1.038,05) × 40 % = 144,78 EUR
Witwenrente: 1.100 − 144,78 = 955,22 EUR
Gesamteinkommen: 1.400 + 955,22 = 2.355,22 EUR

Tipp: Auch wenn die Witwenrente nach Anrechnung gering ausfällt, sollten Sie sie dennoch beantragen. Jeder Euro zählt — und bei einer späteren Einkommensänderung kann die Witwenrente wieder steigen.

Witwenrente beantragen — so geht's

1
Sterbeurkunde besorgen — beim Standesamt am Sterbeort. Sie benötigen mehrere Exemplare.
2
Antrag stellen — bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie können den Antrag online, schriftlich oder persönlich in einer Beratungsstelle einreichen.
3
Unterlagen einreichen: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, eigener Personalausweis, Rentenauskunft des Verstorbenen, Einkommensnachweise.
4
Bearbeitung abwarten — die DRV prüft Ihren Anspruch und informiert Sie per Bescheid. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Monate.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod. Dann wird die Rente rückwirkend ab dem Sterbemonat gezahlt. Bei späterer Antragstellung beginnt die Zahlung erst ab dem Antragsmonat.

Witwenrente nach Scheidung

Nach einer Scheidung besteht kein Anspruch auf Witwenrente. Die Rentenansprüche werden stattdessen im Versorgungsausgleich aufgeteilt, der bei der Scheidung durchgeführt wird. Dabei erhält der Partner mit weniger Rentenansprüchen Punkte vom anderen Partner.

Ausnahme — Erziehungsrente: Wenn Sie nach dem Tod Ihres geschiedenen Ehepartners ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren erziehen, können Sie eine Erziehungsrente beantragen. Diese wird aus Ihren eigenen Rentenansprüchen berechnet (nicht aus denen des Verstorbenen) und auf die Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente aufgestockt.

Wiederaufleben der Witwenrente: Haben Sie vor der Scheidung Witwenrente aus einer früheren Ehe bezogen und die neue Ehe wird geschieden oder annulliert, kann die alte Witwenrente unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben.

Häufig gestellte Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (neues Recht) oder 60 % (altes Recht). Die kleine Witwenrente beträgt 25 %. Von diesen Beträgen wird eigenes Einkommen abgezogen, soweit es den Freibetrag übersteigt. Im Sterbevierteljahr (erste 3 Monate) erhalten Sie 100 % ohne Einkommensanrechnung.
Wird mein Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ja. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag (2025: 1.038,05 EUR netto, West) wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Das Einkommen wird dabei pauschal um 40 % gemindert. Für jedes waisenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um ca. 228 EUR.
Bekomme ich Witwenrente und eigene Rente gleichzeitig?
Ja, Sie können beide Renten gleichzeitig beziehen. Allerdings wird Ihre eigene Rente als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Je höher Ihre eigene Rente ist, desto geringer fällt die Witwenrente aus. Es ist dennoch in den meisten Fällen vorteilhaft, beide Renten zu beantragen.
Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?
Die kleine Witwenrente wird nach neuem Recht für maximal 24 Monate gezahlt. Nach altem Recht (Heirat vor 2002 und mindestens ein Partner vor dem 02.01.1962 geboren) wird sie unbefristet gezahlt.
Habe ich nach einer Scheidung Anspruch auf Witwenrente?
In der Regel nicht. Bei einer Scheidung werden die Rentenansprüche im Versorgungsausgleich aufgeteilt. Ein Sonderfall ist die Erziehungsrente: Erziehen Sie nach dem Tod des geschiedenen Partners ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren, können Sie eine Erziehungsrente beantragen.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr umfasst die ersten drei Monate nach dem Tod des Ehepartners. In dieser Zeit erhalten Sie die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen (100 % statt 55 % oder 25 %). Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet.

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