Witwenrente berechnen
Witwenrente: Der komplette Ratgeber 2025/2026
Die Witwenrente (offiziell: Hinterbliebenenrente) sichert Ehepartner und eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des Versicherten finanziell ab. Sie wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und richtet sich nach der Rentenhöhe des Verstorbenen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Berechnung, Einkommensanrechnung und Antragstellung.
Große und kleine Witwenrente — der Unterschied
Das Gesetz unterscheidet zwei Formen der Witwenrente. Welche Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und davon ab, ob Sie ein Kind erziehen.
| Merkmal | Große Witwenrente | Kleine Witwenrente |
|---|---|---|
| Höhe (neues Recht) | 55 % der Rente des Verstorbenen | 25 % der Rente des Verstorbenen |
| Höhe (altes Recht) | 60 % der Rente des Verstorbenen | 25 % der Rente des Verstorbenen |
| Dauer | Unbefristet (solange Voraussetzungen erfüllt) | Max. 24 Monate (neues Recht) / unbefristet (altes Recht) |
| Voraussetzungen | Mind. 47 Jahre alt, erwerbsgemindert oder Kind erziehend | Keine der Voraussetzungen der großen Witwenrente erfüllt |
| Einkommensanrechnung | Ja, 40 % über Freibetrag | Ja, 40 % über Freibetrag |
Altes vs. neues Recht: Das alte Recht gilt, wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist. In allen anderen Fällen greift das neue Recht.
Einkommensanrechnung — Kürzung der Witwenrente
Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Dabei gilt: Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, führt zu einer Kürzung. Der Freibetrag liegt 2025 bei 1.038,05 EUR netto (West) und entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts (39,32 EUR).
Von dem Einkommen über dem Freibetrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Das Nettoeinkommen wird dabei pauschal ermittelt: Vom Bruttoeinkommen werden je nach Einkommensart pauschal 40 % abgezogen.
Rechenbeispiel: Einkommensanrechnung
Rente des Verstorbenen: 1.800 EUR brutto
Große Witwenrente (55 %): 990,00 EUR
Eigenes Nettoeinkommen: 1.500,00 EUR
Freibetrag (West): 1.038,05 EUR
Einkommen über Freibetrag: 1.500,00 − 1.038,05 = 461,95 EUR
Anrechnung (40 %): 184,78 EUR
Witwenrente nach Anrechnung: 805,22 EUR
Welches Einkommen wird angerechnet?
Angerechnet werden unter anderem:
- Eigene Altersrente, Erwerbsminderungsrente
- Erwerbseinkommen (Bruttolohn / Gehalt)
- Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
- Betriebsrenten und berufsständische Versorgung
- Mieteinnahmen und Kapitalerträge (über Freibetrag)
- Elterngeld (über 300 EUR Sockelbetrag)
Nicht angerechnet werden:
- Wohngeld, Kindergeld, Bürgergeld
- Grundrente (Zuschlag)
- Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern
- Leistungen der Pflegeversicherung
Sterbevierteljahr — volle Rente für 3 Monate
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners erhalten Sie die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen (100 %). In dieser Zeit findet keine Einkommensanrechnung statt — unabhängig davon, wie hoch Ihr eigenes Einkommen ist.
Das Sterbevierteljahr soll die finanzielle Übergangszeit nach dem Tod des Partners abfedern. Ab dem vierten Monat gilt dann der reguläre Prozentsatz (55 % oder 25 %) mit Einkommensanrechnung.
Beispiel: Sterbevierteljahr
Rente des Verstorbenen: 1.800 EUR
Monate 1–3: 1.800 EUR / Monat (keine Anrechnung)
Ab Monat 4: 55 % = 990 EUR abzüglich Einkommensanrechnung
Kinderzuschlag bei großer Witwenrente
Haben Sie Kinder erzogen, profitieren Sie bei der großen Witwenrente vom Kinderzuschlag. Für jedes Kind, das Sie mindestens 36 Monate erzogen haben, wird ein Zuschlag zur Witwenrente gewährt. Dieser beträgt nach neuem Recht:
- 2 Entgeltpunkte für das erste Kind
- 1 Entgeltpunkt für jedes weitere Kind
Pro Entgeltpunkt erhöht sich die monatliche Witwenrente um den aktuellen Rentenwert (39,32 EUR West, 2025). Der Kinderzuschlag ist ein zusätzlicher Anreiz, der die große Witwenrente gegenüber dem alten Recht (60 % ohne Zuschlag) teilweise ausgleicht.
Außerdem erhöht sich der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung für jedes waisenberechtigte Kind um das 5,6-fache des Rentenwerts — das sind rund 228 EUR (West, 2025).
Witwenrente und eigene Altersrente
Sie können Witwenrente und eigene Altersrente gleichzeitig beziehen. Allerdings wird Ihre eigene Rente als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Bei vielen Hinterbliebenen mit eigener Rente fällt die Witwenrente daher geringer aus oder entfällt ganz.
Rechenbeispiel: Eigene Rente + Witwenrente
Rente des Verstorbenen: 2.000 EUR → Große Witwenrente: 1.100 EUR
Eigene Altersrente (netto): 1.400 EUR
Freibetrag: 1.038,05 EUR
Anrechnung: (1.400 − 1.038,05) × 40 % = 144,78 EUR
Witwenrente: 1.100 − 144,78 = 955,22 EUR
Gesamteinkommen: 1.400 + 955,22 = 2.355,22 EUR
Tipp: Auch wenn die Witwenrente nach Anrechnung gering ausfällt, sollten Sie sie dennoch beantragen. Jeder Euro zählt — und bei einer späteren Einkommensänderung kann die Witwenrente wieder steigen.
Witwenrente beantragen — so geht's
Wichtig: Stellen Sie den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod. Dann wird die Rente rückwirkend ab dem Sterbemonat gezahlt. Bei späterer Antragstellung beginnt die Zahlung erst ab dem Antragsmonat.
Witwenrente nach Scheidung
Nach einer Scheidung besteht kein Anspruch auf Witwenrente. Die Rentenansprüche werden stattdessen im Versorgungsausgleich aufgeteilt, der bei der Scheidung durchgeführt wird. Dabei erhält der Partner mit weniger Rentenansprüchen Punkte vom anderen Partner.
Ausnahme — Erziehungsrente: Wenn Sie nach dem Tod Ihres geschiedenen Ehepartners ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren erziehen, können Sie eine Erziehungsrente beantragen. Diese wird aus Ihren eigenen Rentenansprüchen berechnet (nicht aus denen des Verstorbenen) und auf die Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente aufgestockt.
Wiederaufleben der Witwenrente: Haben Sie vor der Scheidung Witwenrente aus einer früheren Ehe bezogen und die neue Ehe wird geschieden oder annulliert, kann die alte Witwenrente unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben.