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Rentenrechner

Gesetzliche Rente, Rentenlücke & Vorsorge berechnen

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Diese Werte können Sie anpassen oder die Standardwerte verwenden.

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Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Die gesetzliche Rente berechnet sich nach einer einfachen Formel. Vier Faktoren bestimmen Ihre monatliche Bruttorente:

Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor

Entgeltpunkte

Spiegeln Ihr Einkommen wider. 1 Punkt = 1 Jahr Durchschnittsgehalt (51.944 EUR in 2025).

Zugangsfaktor

1,0 bei Regelaltersgrenze. Abschlag 0.3% pro Monat bei Frührente, Zuschlag 0.5% bei späterer Rente.

Aktueller Rentenwert

42,52 EUR (Stand Juli 2026). Wird jährlich angepasst.

Rentenartfaktor

1,0 für Altersrente. Abweichend bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente.

Was sind Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte (auch Rentenpunkte genannt) sind die wichtigste Größe für Ihre Rente. Jedes Jahr, in dem Sie in die Rentenversicherung einzahlen, sammeln Sie Entgeltpunkte. Ein Punkt entspricht einem Jahr mit exakt durchschnittlichem Verdienst.

Verdienen Sie mehr als der Durchschnitt, erhalten Sie mehr als 1 Punkt pro Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze (101.400 EUR in 2025) deckelt den maximal erreichbaren Wert. Mehr dazu auf unserer Rentenpunkte-Tabelle.

Wann kann ich in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren können ohne Abschläge früher in Rente gehen. Details finden Sie in unserem Ratgeber Rente mit 63 und dem Renteneintrittsalter-Rechner.

Was ist die Rentenlücke?

Die Rentenlücke beschreibt die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Nettoeinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Nettorente. In der Regel liegt die gesetzliche Rente bei 45–48% des letzten Bruttogehalts. Die Differenz müssen Sie durch private oder betriebliche Vorsorge ausgleichen.

Unser Rechner zeigt Ihnen die geschätzte Rentenlücke direkt im Ergebnis an. Für eine detaillierte Aufschlüsselung der Abzüge nutzen Sie unseren Netto-Rentenrechner.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich meine Rente ohne Renteninformation?
Unser Rechner schätzt Ihre Entgeltpunkte anhand Ihres Bruttojahresgehalts und der bisherigen Beitragsjahre. Dafür wird Ihr Gehalt ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt (51.944 EUR) gesetzt. Das Ergebnis ist eine gute Annäherung — für eine exakte Berechnung benötigen Sie Ihre Renteninformation.
Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert?
Der aktuelle Rentenwert beträgt 42,52 EUR pro Entgeltpunkt (Stand Juli 2026). Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst und gilt seit 2024 einheitlich für West und Ost.
Was passiert, wenn ich vor der Regelaltersgrenze in Rente gehe?
Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze wird Ihre Rente um 0.3% gekürzt — dauerhaft. Bei 3 Jahren Frühverrentung sind das 10,8% weniger Rente. Ausnahme: Besonders langjährig Versicherte (45+ Beitragsjahre) können abschlagsfrei früher gehen. Mehr dazu: Rente mit 63.
Sind die Berechnungen verbindlich?
Nein. Unser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen Rentenwerte und Ihrer Angaben. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder fordern Sie eine Renteninformation an.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser. Ihre Eingaben — Gehalt, Beitragsjahre, Entgeltpunkte — werden weder an unseren Server noch an Dritte übermittelt und von uns nicht gespeichert. Unabhängig davon setzt diese Website nach Ihrer Einwilligung Cookies für Reichweitenmessung (Google Analytics) und Werbung (Google AdSense); Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.

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Datenstand & Quellen

Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:

Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS

Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).