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Methodik

Wie wir rechnen — und wo die Grenzen liegen

Ein Rentenrechner ist nur so gut wie die Werte und Annahmen, die in ihm stecken. Deshalb legen wir hier vollständig offen, wie unsere Rechner arbeiten, welche amtlichen Größen wir verwenden und — ebenso wichtig — wo eine Schätzung eine Schätzung bleibt.

1. Die Rentenformel

Grundlage aller Berechnungen ist die gesetzliche Rentenformel nach §§ 63–68 SGB VI:

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

2. Verwendete Werte

Alle Rechengrößen liegen zentral in einer einzigen Konfiguration und werden nicht in den einzelnen Seiten wiederholt. Dadurch kann kein Wert an einer Stelle veralten, während er an anderer Stelle bereits aktualisiert wurde.

GrößeWertGrundlage
Aktueller Rentenwert42,52 €Rentenwertbestimmungsverordnung 2026
Durchschnittsentgelt51.944 €Anlage 1 SGB VI, vorläufig 2026
Beitragsbemessungsgrenze101.400 €Sozialversicherungsrechengrößen-VO
Beitragssatz RV18,6 %§ 158 SGB VI
Krankenversicherung (KVdR)ca. 8,75 %halber Satz inkl. halbem Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung3,6 %§ 55 SGB XI, Rentner tragen ihn voll
Grundfreibetrag12.348 €§ 32a EStG, VZ 2026

Die Einkommensteuer berechnen wir nicht pauschal, sondern mit der vollständigen Tarifformel des § 32a Abs. 1 EStG inklusive beider Progressionszonen. Ein pauschaler Durchschnittssatz würde gerade bei kleinen Renten deutlich danebenliegen.

3. Annahmen, die wir treffen

Für eine Hochrechnung in die Zukunft sind Annahmen unvermeidlich. Wir legen sie offen und machen sie im Rechner veränderbar:

4. Wo die Grenzen liegen

Diesen Abschnitt halten wir für den wichtigsten auf der ganzen Seite. Unsere Rechner liefern eine belastbare Größenordnung — keine verbindliche Rentenauskunft. Nicht abgebildet oder nur vereinfacht behandelt sind insbesondere:

Verbindliche Auskunft: Ihre tatsächlichen Ansprüche kennt nur die Deutsche Rentenversicherung. Eine kostenlose Beratung erhalten Sie unter der Servicenummer 0800 1000 4800 oder in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle. Ab 27 Jahren und fünf Beitragsjahren erhalten Sie zudem jährlich automatisch eine Renteninformation.

5. Wie wir die Werte pflegen

Der jeweils verwendete Datenstand steht im Fuß jeder Seite. Weicht dort etwas von den amtlichen Werten ab, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis an hi@futrhodl.de — wir korrigieren das dann zeitnah.

6. Quellen

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Datenstand & Quellen

Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:

Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG. Für die Ratgeberseiten außerdem: Kindererziehungszeiten §§ 56, 249 SGB VI, Erwerbsminderung §§ 43, 59, 96a SGB VI, Grundrente §§ 76g, 97a SGB VI, Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS

Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).