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Renteneintrittsalter berechnen — Wann kann ich in Rente?

Regelaltersgrenze & frühester Rentenbeginn berechnen

Renteneintrittsalter berechnen

Die Regelaltersgrenze — das reguläre Rentenalter

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Sie ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen können. Voraussetzung: mindestens 5 Jahre Beitragszeit (Wartezeit). Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben — für den Jahrgang 1964 und jünger gilt einheitlich: 67 Jahre.

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr — Vollständige Tabelle

JahrgangRegelaltersgrenze
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Quelle: § 235 SGB VI — Anhebung der Regelaltersgrenze

Vorzeitiger Renteneintritt — drei Optionen

Sie müssen nicht bis zur Regelaltersgrenze warten. Je nach Beitragszeit stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

Option 1: Langjährig Versicherte (35+ Beitragsjahre)

Mit mindestens 35 Beitragsjahren können Sie ab 63 Jahren in Rente gehen — allerdings mit Abschlägen. Pro Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0.3 % Abschlag berechnet. Bei maximal 48 Monaten ergibt sich ein maximaler Abschlag von 14,4 %.

JahrgangRegelaltersgrenzeFrühester Beginn (mit Abschlag)Max. Abschlag
196066 J. + 4 Mon.63 Jahre12,0 %
196266 J. + 8 Mon.63 Jahre13,2 %
1964+67 Jahre63 Jahre14,4 %

Detaillierte Informationen und Rechenbeispiele finden Sie in unserem Ratgeber Rente mit 63.

Option 2: Besonders langjährig Versicherte (45+ Beitragsjahre)

Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten nachweist, kann abschlagsfrei früher in Rente gehen. Diese Option wird oft als "Rente mit 63" bezeichnet, obwohl das tatsächliche Mindestalter vom Jahrgang abhängt:

JahrgangAbschlagsfrei ab
1960 64 Jahre + 4 Monate
1961 64 Jahre + 6 Monate
1962 64 Jahre + 8 Monate
1963 64 Jahre + 10 Monate
ab 1964 65 Jahre

Option 3: Schwerbehinderte (GdB ≥ 50, 35+ Beitragsjahre)

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und 35 Jahren Beitragszeit können deutlich früher in Rente:

JahrgangAbschlagsfrei abMit Abschlägen ab
195864 Jahre61 Jahre
196064 J. + 4 Mon.61 J. + 4 Mon.
196264 J. + 8 Mon.61 J. + 8 Mon.
1964+65 Jahre62 Jahre

Übersicht: Rentenarten und Eintrittsalter (Jahrgang 1964+)

RentenartVoraussetzungEintrittsalterAbschlag
Regelaltersrente5 Jahre Wartezeit67 Jahrekeiner
Altersrente für langjährig Versicherte35 Beitragsjahreab 63 Jahremax. 14,4 %
Altersrente für bes. langjährig Versicherte45 Beitragsjahre65 Jahrekeiner
Altersrente für Schwerbehinderte35 BJ + GdB ≥ 50ab 62 / 65 Jahremax. 10,8 %

Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus

Niemand ist verpflichtet, mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Wer weiterarbeitet, profitiert doppelt:

Beispiel: Wer 1 Jahr über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet (Durchschnittsgehalt), erhält:
6 % Zuschlag + ca. 1 weiterer EP = ca. 133,69 EUR mehr Bruttorente pro Monat (bei 40 EP Grundrente).

Flexirente — fließender Übergang in den Ruhestand

Seit 2017 ermöglicht die Flexirente einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand. Sie können eine Teilrente beziehen (z. B. 30 %, 50 % oder 70 % der Vollrente) und daneben weiterarbeiten. Wichtige Eckpunkte:

Rentenbeginn-Datum richtig bestimmen

Der Rentenbeginn ist immer der erste Tag eines Kalendermonats. Ihr Geburtstagsmonat spielt dabei eine entscheidende Rolle:

Beispiel: Geboren am 15.03.1964, Regelaltersgrenze 67 Jahre. Sie erreichen das Rentenalter am 15.03.2031. Rentenbeginn: 01.04.2031. Antrag stellen: spätestens Januar 2031.

Häufig gestellte Fragen zum Renteneintrittsalter

Wann kann ich in Rente gehen?
Das hängt von Ihrem Geburtsjahr und Ihren Beitragsjahren ab. Die Regelaltersgrenze liegt für Jahrgang 1964 und jünger bei 67 Jahren. Mit 45+ Beitragsjahren können Sie ab 65 abschlagsfrei in Rente, mit 35+ Beitragsjahren ab 63 — allerdings mit Abschlägen von 0.3 % pro Monat. Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre individuelle Berechnung.
Was ist die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze ist das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Sie ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen können. Sie steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre (vollständig ab Jahrgang 1964). Einzige Voraussetzung: eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (Wartezeit).
Kann ich über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten?
Ja, und es lohnt sich: Für jeden Monat über der Regelaltersgrenze erhalten Sie einen Zuschlag von 0.5 % auf Ihre Rente — dauerhaft. Zusätzlich sammeln Sie weitere Entgeltpunkte durch die laufenden Beiträge. Ein Jahr Weiterarbeit bringt ca. 6 % Zuschlag plus den Wert der zusätzlichen EP.
Können Schwerbehinderte früher in Rente gehen?
Ja. Schwerbehinderte (GdB ≥ 50) mit mindestens 35 Beitragsjahren können abschlagsfrei bis zu 2 Jahre früher in Rente gehen (Jahrgang 1964+: ab 65 statt 67 Jahre). Mit Abschlägen ist ein Beginn sogar 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich (Jahrgang 1964+: ab 62 Jahre). Der maximale Abschlag beträgt 10,8 %.
Was ist die Teilrente (Flexirente)?
Die Flexirente ermöglicht seit 2017 einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand. Sie können eine Teilrente (z. B. 50 %) beziehen und daneben weiterarbeiten. Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei vorgezogenen Altersrenten, was die Flexirente besonders attraktiv macht.
Wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?
Stellen Sie Ihren Rentenantrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung. Der Antrag kann online, schriftlich oder in einer Beratungsstelle gestellt werden. Rente wird grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat gezahlt — ein verspäteter Antrag kann zu Rentenverlusten führen. Tipp: Lassen Sie sich vorab kostenlos bei der DRV beraten.

Weiterführende Rechner & Ratgeber