Renteneintrittsalter berechnen
Die Regelaltersgrenze — das reguläre Rentenalter
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Sie ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen können. Voraussetzung: mindestens 5 Jahre Beitragszeit (Wartezeit). Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben — für den Jahrgang 1964 und jünger gilt einheitlich: 67 Jahre.
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr — Vollständige Tabelle
| Jahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Quelle: § 235 SGB VI — Anhebung der Regelaltersgrenze
Vorzeitiger Renteneintritt — drei Optionen
Sie müssen nicht bis zur Regelaltersgrenze warten. Je nach Beitragszeit stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:
Option 1: Langjährig Versicherte (35+ Beitragsjahre)
Mit mindestens 35 Beitragsjahren können Sie ab 63 Jahren in Rente gehen — allerdings mit Abschlägen. Pro Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0.3 % Abschlag berechnet. Bei maximal 48 Monaten ergibt sich ein maximaler Abschlag von 14,4 %.
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Frühester Beginn (mit Abschlag) | Max. Abschlag |
|---|---|---|---|
| 1960 | 66 J. + 4 Mon. | 63 Jahre | 12,0 % |
| 1962 | 66 J. + 8 Mon. | 63 Jahre | 13,2 % |
| 1964+ | 67 Jahre | 63 Jahre | 14,4 % |
Detaillierte Informationen und Rechenbeispiele finden Sie in unserem Ratgeber Rente mit 63.
Option 2: Besonders langjährig Versicherte (45+ Beitragsjahre)
Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten nachweist, kann abschlagsfrei früher in Rente gehen. Diese Option wird oft als "Rente mit 63" bezeichnet, obwohl das tatsächliche Mindestalter vom Jahrgang abhängt:
| Jahrgang | Abschlagsfrei ab |
|---|---|
| 1960 | 64 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre |
Option 3: Schwerbehinderte (GdB ≥ 50, 35+ Beitragsjahre)
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und 35 Jahren Beitragszeit können deutlich früher in Rente:
| Jahrgang | Abschlagsfrei ab | Mit Abschlägen ab |
|---|---|---|
| 1958 | 64 Jahre | 61 Jahre |
| 1960 | 64 J. + 4 Mon. | 61 J. + 4 Mon. |
| 1962 | 64 J. + 8 Mon. | 61 J. + 8 Mon. |
| 1964+ | 65 Jahre | 62 Jahre |
Übersicht: Rentenarten und Eintrittsalter (Jahrgang 1964+)
| Rentenart | Voraussetzung | Eintrittsalter | Abschlag |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre Wartezeit | 67 Jahre | keiner |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 35 Beitragsjahre | ab 63 Jahre | max. 14,4 % |
| Altersrente für bes. langjährig Versicherte | 45 Beitragsjahre | 65 Jahre | keiner |
| Altersrente für Schwerbehinderte | 35 BJ + GdB ≥ 50 | ab 62 / 65 Jahre | max. 10,8 % |
Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
Niemand ist verpflichtet, mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Wer weiterarbeitet, profitiert doppelt:
- Zuschlag von 0.5 % pro Monat — ein Jahr länger arbeiten bedeutet 6 % mehr Rente, dauerhaft
- Weitere Entgeltpunkte — durch die zusätzlichen Beitragszahlungen steigt die Rente nochmals
- Kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung — Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze sind befreit
Beispiel: Wer 1 Jahr über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet (Durchschnittsgehalt), erhält:
6 % Zuschlag + ca. 1 weiterer EP = ca. 133,69 EUR mehr Bruttorente pro Monat (bei 40 EP Grundrente).
Flexirente — fließender Übergang in den Ruhestand
Seit 2017 ermöglicht die Flexirente einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand. Sie können eine Teilrente beziehen (z. B. 30 %, 50 % oder 70 % der Vollrente) und daneben weiterarbeiten. Wichtige Eckpunkte:
- Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei vorgezogenen Altersrenten
- Während des Teilrentenbezugs vor der Regelaltersgrenze können Sie weiter Pflichtbeiträge zahlen und Entgeltpunkte sammeln
- Die Teilrente kann flexibel angepasst werden (jederzeit Wechsel zwischen verschiedenen Teilrenten-Stufen)
Rentenbeginn-Datum richtig bestimmen
Der Rentenbeginn ist immer der erste Tag eines Kalendermonats. Ihr Geburtstagsmonat spielt dabei eine entscheidende Rolle:
- Wer am 1. eines Monats geboren ist, gilt rentenrechtlich als am letzten Tag des Vormonats geboren
- Die Rente beginnt frühestens am Monat nach Erreichen des jeweiligen Mindestalters
- Stellen Sie den Rentenantrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn
Beispiel: Geboren am 15.03.1964, Regelaltersgrenze 67 Jahre. Sie erreichen das Rentenalter am 15.03.2031. Rentenbeginn: 01.04.2031. Antrag stellen: spätestens Januar 2031.
Häufig gestellte Fragen zum Renteneintrittsalter
Wann kann ich in Rente gehen?
Was ist die Regelaltersgrenze?
Kann ich über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten?
Können Schwerbehinderte früher in Rente gehen?
Was ist die Teilrente (Flexirente)?
Wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?
Weiterführende Rechner & Ratgeber
- Rentenrechner — Individuelle Rentenberechnung mit allen Parametern
- Rente mit 63 — Voraussetzungen, Abschläge und Rechenbeispiele
- Rentenpunkte-Tabelle — Entgeltpunkte nach Gehalt, aktueller Rentenwert & Kosten