Schreiben Sie uns an hi@futrhodl.de. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Anschrift
FUTR UG (haftungsbeschränkt)
Maria-Goeppert-Straße 1
23562 Lübeck
Deutschland
Vollständige Angaben nach § 5 DDG im Impressum.
Wobei wir helfen können
- Fehler und veraltete Werte melden. Das ist uns am wichtigsten. Wenn eine Zahl nicht stimmt oder ein Rechner sich merkwürdig verhält, schreiben Sie uns bitte — idealerweise mit der Seite und Ihren Eingaben.
- Verständnisfragen zu unseren Rechnern. Wenn unklar ist, was ein Eingabefeld bedeutet oder wie ein Ergebnis zustande kommt, erklären wir das gern. Der Rechenweg steht auch in unserer Methodik.
- Presse- und Nutzungsanfragen zu unseren Tabellen und Inhalten.
- Datenschutzauskünfte nach Art. 15 ff. DSGVO.
Wobei wir nicht helfen können
Wir sind keine Rentenberater und dürfen keine Auskunft zu Ihrem persönlichen Rentenkonto geben. Fragen wie „Wann genau kann ich in Rente gehen?", „Sind meine Zeiten vollständig erfasst?" oder „Lohnt sich eine Ausgleichszahlung für mich?" können wir nicht beantworten — dafür fehlt uns Ihr Versicherungsverlauf, und die Antwort wäre unverbindlich.
Zuständig und kostenlos ist die Deutsche Rentenversicherung:
Servicetelefon 0800 1000 4800 (Mo–Do 7:30–19:30, Fr 7:30–15:30 Uhr)
sowie die Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort. Dort erhalten Sie eine verbindliche
Rentenauskunft und können Ihr Versicherungskonto klären lassen.
Bitte senden Sie uns keine Kopien Ihrer Renteninformation, Sozialversicherungsnummer oder anderer sensibler Unterlagen zu. Wir benötigen sie nicht und möchten sie nicht verarbeiten.
Datenstand & Quellen
Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:
- Aktueller Rentenwert: 42,52 € je Entgeltpunkt (seit 01.07.2026)
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €
- Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 € · Beitragssatz 18,6 %
- Einkommensteuer: Grundtarif 2026 nach § 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €
Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG. Für die Ratgeberseiten außerdem: Kindererziehungszeiten §§ 56, 249 SGB VI, Erwerbsminderung §§ 43, 59, 96a SGB VI, Grundrente §§ 76g, 97a SGB VI, Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS
Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).