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Aktivrente

Bis 2.000 € im Monat steuerfrei arbeiten — seit 2026

Ihr Netto mit der Aktivrente

Bis 2.000 €/Monat steuerfrei — seit 1. Januar 2026

für Arbeitslohn nach der Regelaltersgrenze (§ 3 Nr. 21 EStG) · ohne Progressionsvorbehalt · max. 24.000 €/Jahr

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Aktivrente: Diese Voraussetzungen gelten

Die Aktivrente soll Weiterarbeiten im Rentenalter attraktiver machen. Sie ist kein Rentenzuschlag, sondern ein Steuerfreibetrag auf Arbeitslohn — eingeführt durch das Aktivrentengesetz als neuer § 3 Nr. 21 EStG, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Alle Bedingungen im Überblick:

Ob Sie parallel Rente beziehen, spielt keine Rolle: Der Freibetrag gilt für Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze — mit laufender Rente genauso wie beim Aufschieben. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht (etwa die Rente mit 63), profitiert dagegen erst ab der Regelaltersgrenze.

Was die Aktivrente bringt — Beispiele

Die Ersparnis hängt vom Steuersatz ab, den der Lohn ohne den Freibetrag hätte — und der steigt mit der Rente. Beispielrechnung für eine Bruttorente von 1.600 €/Monat (Rentenbeginn 2026, mit Kindern):

Bruttolohn/MonatNetto mit Aktivrente*Netto ohne Aktivrente*Vorteil/Jahr
1.000 € 894,50 € 686,42 € + 2.497 €
1.500 € 1.341,75 € 997,25 € + 4.134 €
2.000 € 1.789,00 € 1.297,67 € + 5.896 €
2.500 € 2.154,25 € 1.587,67 € + 6.799 €
3.000 € 2.475,42 € 1.867,33 € + 7.297 €

*Nach Arbeitnehmer-Sozialabgaben (10,55 %) und Einkommensteuer auf den nicht befreiten Lohnanteil; vereinfacht, ohne Kirchensteuer. Bei 2.000 € Lohn bleibt der komplette Lohn steuerfrei — es gehen nur die Sozialabgaben ab.

Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei

Auf den Lohn zahlen Sie weiterhin Ihren Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung — zusammen rund 10,55 % (Kinderlose 11,15 %). In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Sie nach der Regelaltersgrenze automatisch beitragsfrei; Ihr Arbeitgeber zahlt seinen Rentenbeitrag trotzdem weiter — genau das ist eine Voraussetzung des Freibetrags.

Extra-Tipp: Sie können auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und eigene Beiträge zahlen. Dann zählen Arbeitgeber- und Eigenbeitrag für Ihre Rente, die dadurch jedes Jahr zusätzlich steigt — neben dem Zuschlag von 0,5 % pro Monat, wenn Sie die Rente aufschieben.

Rente beziehen oder aufschieben — was passt zu wem?

Mit der Aktivrente sind zwei Wege attraktiv: Rente plus steuerfreier Lohn maximiert das laufende Einkommen — bis zu 2.000 € Lohn kommen fast ungeschmälert zur Rente dazu. Aufschieben plus steuerfreier Lohn maximiert die spätere Rente: 6 % Zuschlag pro Aufschubjahr, zusätzliche Entgeltpunkte bei freiwilliger Weiterversicherung — und der Lohn bleibt trotzdem bis 2.000 € steuerfrei. Wie stark sich Ihre Rente durch Zuschläge erhöht, zeigt der Rentenrechner; was von der Rente nach Steuern übrig bleibt, der Netto-Rentenrechner.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Aktivrente?
Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat (höchstens 24.000 € im Jahr) steuerfrei, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (§ 3 Nr. 21 EStG). Der steuerfreie Lohn unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt — er erhöht also auch nicht den Steuersatz auf Ihre Rente.
Wer bekommt die Aktivrente — und wer nicht?
Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze, deren Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge (oder Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk) zahlt. Nicht begünstigt sind Selbständige, Gewerbetreibende, Beamtenbezüge und Minijobs — und wer eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersgrenze bezieht, muss bis zur Regelaltersgrenze warten.
Muss ich die Aktivrente beantragen?
Nein. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug, sobald die Voraussetzungen vorliegen — der steuerfreie Lohn erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung. Ein Antrag beim Finanzamt ist nicht nötig.
Was passiert, wenn ich mehr als 2.000 € verdiene?
Nur der Teil über 2.000 € im Monat wird normal versteuert. Wer zum Beispiel 2.500 € verdient, versteuert 500 € — zusammen mit den übrigen Einkünften wie der Rente. Der Freibetrag selbst geht dabei nicht verloren.
Fallen auf den Lohn trotzdem Sozialabgaben an?
Ja. Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil zusammen rund 10,55 %, Kinderlose 11,15 %) werden weiter fällig. Renten- und arbeitslosenversicherungsfrei sind Sie nach der Regelaltersgrenze automatisch — auf Wunsch können Sie freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen und so Ihre Rente zusätzlich erhöhen.
Lohnt es sich, die Rente ganz aufzuschieben?
Der Aktivrenten-Freibetrag setzt keinen Rentenbezug voraus — er gilt auch, wenn Sie die Rente aufschieben. Für jeden Monat Aufschub nach der Regelaltersgrenze steigt Ihre spätere Rente zusätzlich um 0,5 % (6 % pro Jahr). Beides lässt sich kombinieren: steuerfrei weiterarbeiten und gleichzeitig Zuschläge sammeln.

Passende Rechner

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Datenstand & Quellen

Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:

Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG. Für die Ratgeberseiten außerdem: Kindererziehungszeiten §§ 56, 249 SGB VI, Erwerbsminderung §§ 43, 59, 96a SGB VI, Grundrente §§ 76g, 97a SGB VI, Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS

Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).