Ihre Mütterrente berechnen
106,30 € pro Kind (vor 1992) · 127,56 € pro Kind (ab 1992)
Brutto im Monat, aktueller Rentenwert 42,52 € · ab 2027 einheitlich 3 Entgeltpunkte für alle Kinder
Wie hoch ist die Mütterrente?
„Mütterrente" ist keine eigene Rente, sondern der umgangssprachliche Name für die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 56, 249 SGB VI). Für jedes Kind wird den Eltern Erziehungszeit gutgeschrieben, als hätten sie in dieser Zeit durchschnittlich verdient — pro Erziehungsjahr gibt es rund einen Entgeltpunkt. Aktuell gilt:
| Geburtsjahr des Kindes | Erziehungszeit | Entgeltpunkte | Bruttorente/Monat |
|---|---|---|---|
| vor 1992 | 30 Monate | 2,5 | 106,30 € |
| ab 1992 | 36 Monate | 3,0 | 127,56 € |
| alle Kinder ab 2027 | 36 Monate | 3,0 | 127,56 € |
So ergeben sich zum Beispiel bei zwei vor 1992 geborenen Kindern derzeit 2 × 106,30 € = 212,60 € Bruttorente im Monat — ab 2027 steigen sie auf 255,12 €.
| Kinder (vor 1992) | heute/Monat | ab 2027/Monat | Nachzahlung für 2027* |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 106,30 € | 127,56 € | + 255,12 € |
| 2 Kinder | 212,60 € | 255,12 € | + 510,24 € |
| 3 Kinder | 318,90 € | 382,68 € | + 765,36 € |
| 4 Kinder | 425,20 € | 510,24 € | + 1.020,48 € |
| 5 Kinder | 531,50 € | 637,80 € | + 1.275,60 € |
*Einmalige Nachzahlung beim heutigen Rentenwert; durch die Rentenanpassung im Juli 2027 voraussichtlich etwas höher. Alle Beträge brutto — Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern gehen noch ab.
Eine Obergrenze gibt es nur für sehr gut Verdienende: Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu gleichzeitigen Beitragszeiten angerechnet, zusammen aber höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 70 Abs. 2 SGB VI). Wer während der Erziehung bereits nahe der Höchstgrenze verdient hat, bekommt den Zuschlag deshalb unter Umständen nicht in voller Höhe.
Mütterrente III: Was sich ab 2027 ändert
Mit dem Rentenpaket 2025 (vom Bundestag am 5. Dezember 2025 beschlossen) wird die Kindererziehungszeit für Geburten vor 1992 zum 1. Januar 2027 von 30 auf 36 Monate verlängert — von 2,5 auf 3 Entgeltpunkte je Kind. Damit werden alle Kinder gleichgestellt, egal wann sie geboren wurden.
Wichtig: Auszahlung erst 2028 — aber rückwirkend
Die Deutsche Rentenversicherung muss dafür Millionen Rentenkonten anpassen und rechnet mit rund zwölf Monaten technischer Umsetzung. Die höhere Rente fließt deshalb voraussichtlich erst ab 2028 — dann aber rückwirkend ab Januar 2027. Je Kind (vor 1992) kommen so mindestens 255,12 € Nachzahlung zusammen. Es geht kein Geld verloren, und niemand muss dafür einen Antrag stellen.
Wer bekommt die Mütterrente?
Die Kindererziehungszeiten erhält der Elternteil, der das Kind in den ersten Lebensjahren überwiegend erzogen hat. Das ist in den meisten Fällen die Mutter — es kann aber genauso der Vater sein, ebenso Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern. Erziehen beide Eltern gemeinsam, werden die Zeiten ohne anderslautende Erklärung der Mutter zugeordnet. Eltern können die Zuordnung gegenüber der Rentenversicherung gemeinsam ändern, allerdings nur für die Zukunft und rückwirkend höchstens zwei Monate.
Automatisch läuft dabei fast alles: Wer bereits Rente bezieht und dessen Kinder im Rentenkonto erfasst sind, bekommt die Erhöhung 2027 ohne Antrag. Prüfen sollten Sie nur, ob die Kindererziehungszeiten tatsächlich in Ihrem Versicherungsverlauf stehen — das sehen Sie in Ihrer Renteninformation oder per Kontenklärung. Fehlen die Zeiten, melden Sie sie mit dem Formular V0800 („Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten") bei der Deutschen Rentenversicherung nach.
Nicht nur Geld: Erziehungszeiten zählen als Wartezeit
Kindererziehungszeiten sind vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Sie zählen deshalb auch für die Mindestversicherungszeiten — und können darüber entscheiden, ob ein Rentenanspruch überhaupt entsteht:
- für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (Regelaltersrente),
- für die 35 Jahre der Altersrente für langjährig Versicherte (Eintrittsalter-Rechner),
- für die 45 Jahre der Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte,
- und für die 33 bzw. 35 Jahre Grundrentenzeiten beim Grundrentenzuschlag.
Zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten gibt es die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Sie bringt zwar keine eigenen Entgeltpunkte, zählt aber für Wartezeiten mit und kann Beitragszeiten mit niedrigem Verdienst aufwerten.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Mütterrente 2026?
Was ändert sich mit der Mütterrente III ab 2027?
Muss ich die Mütterrente beantragen?
Bekommen auch Väter die Mütterrente?
Wie hoch ist die Nachzahlung 2028?
Ist die Mütterrente steuer- und beitragspflichtig?
Passende Rechner
Datenstand & Quellen
Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:
- Aktueller Rentenwert: 42,52 € je Entgeltpunkt (seit 01.07.2026)
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €
- Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 € · Beitragssatz 18,6 %
- Einkommensteuer: Grundtarif 2026 nach § 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €
Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG. Für die Ratgeberseiten außerdem: Kindererziehungszeiten §§ 56, 249 SGB VI, Erwerbsminderung §§ 43, 59, 96a SGB VI, Grundrente §§ 76g, 97a SGB VI, Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS
Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).