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Rentenbesteuerung

Wie viel Steuern zahlen Sie auf Ihre Rente?

Steuer auf Ihre Rente berechnen

Steuerfrei bis rund 1.450 € Rente/Monat

gilt für Rentenbeginn 2026 (Besteuerungsanteil 84 %) ohne weitere Einkünfte · frühere Jahrgänge liegen höher

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Wie Renten besteuert werden — das Prinzip

Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung (§ 22 EStG): Beiträge zur Rentenversicherung sind im Erwerbsleben steuerfrei, dafür wird die spätere Rente besteuert. Der Übergang läuft schrittweise — je später Ihre Rente beginnt, desto höher der steuerpflichtige Anteil. Für den Rentnerjahrgang 2026 sind es 84 %; erst Jahrgänge ab 2058 versteuern die volle Rente.

Wichtig: Der Besteuerungsanteil ist kein Steuersatz. Er bestimmt nur, welcher Teil der Rente überhaupt in die Steuerrechnung einfließt. Darauf wird dann der normale Einkommensteuertarif angewendet — mit Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026), absetzbaren Versicherungsbeiträgen und Pauschalen. Deshalb zahlen viele Rentner trotz „84 % steuerpflichtig" gar keine oder nur wenig Steuern.

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

Rentenbeginnsteuerpflichtigsteuerfrei bleibt
2005 50,0 % 50,0 %
2010 60,0 % 40,0 %
2015 70,0 % 30,0 %
2020 80,0 % 20,0 %
2023 82,5 % 17,5 %
2024 83,0 % 17,0 %
2025 83,5 % 16,5 %
2026 84,0 % 16,0 %
2027 84,5 % 15,5 %
2028 85,0 % 15,0 %
2030 86,0 % 14,0 %
2040 91,0 % 9,0 %
2058 100,0 % 0,0 %

Seit dem Wachstumschancengesetz steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahrgang. Bei Rentenbeginn vor 2005 gelten 50 %.

Der Rentenfreibetrag — einmal festgelegt, nie erhöht

Aus dem steuerfreien Prozentsatz wird im Jahr nach dem Rentenbeginn ein fester Eurobetrag: der Rentenfreibetrag. Wer 2026 mit 1.600 € Monatsrente startet, bekommt 16 % von 19.200 € = 3.072 € pro Jahr dauerhaft steuerfrei gestellt.

Dieser Betrag wächst nicht mit: Jede Rentenerhöhung ist zu 100 % steuerpflichtig. Genau dadurch werden Jahr für Jahr Rentner steuerpflichtig, die anfangs unter dem Grundfreibetrag lagen — die Steuer sollte man also nicht nur zum Rentenstart, sondern alle paar Jahre neu prüfen.

Was Rentner absetzen können

Beispiel: 1.800 € Rente, Beginn 2026

21.600 € Jahresbrutto · steuerpflichtig (84 %): 18.144 € · abzüglich KV/PV (2.668 €), Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale → zu versteuern rund 15.338 €. Nach dem Tarif 2026 ergibt das etwa 500 € Einkommensteuer im Jahr (42 €/Monat) — der Rechner oben zeigt Ihnen Ihre Zahlen.

Neben der Steuer gehen von der Bruttorente noch die Sozialbeiträge ab — beides zusammen zeigt der Netto-Rentenrechner. Wer neben der Rente arbeitet, sollte einen Blick auf die neue Aktivrente werfen: Seit 2026 bleiben bis zu 2.000 € Gehalt im Monat steuerfrei.

Häufig gestellte Fragen

Bis zu welcher Rente zahlt man 2026 keine Steuern?
Wer 2026 in Rente geht (Besteuerungsanteil 84 %) und nur die gesetzliche Rente bezieht, bleibt bis zu einer Bruttorente von rund 1.450 € im Monat einkommensteuerfrei — dank Grundfreibetrag (12.348 €) und absetzbarer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wer früher in Rente ging, hat einen höheren Rentenfreibetrag und kann entsprechend mehr steuerfrei beziehen.
Wie viel Prozent meiner Rente muss ich versteuern?
Das hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab: Bei Beginn 2005 sind 50 % steuerpflichtig, bei Beginn 2026 sind es 84 %. Der Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang um 0,5 Prozentpunkte — 100 % erreichen erst Rentenbeginne ab 2058. Der Prozentsatz gilt nicht als Steuersatz, sondern bestimmt nur, welcher Teil der Rente in die Steuerberechnung einfließt.
Was ist der Rentenfreibetrag?
Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil Ihrer Rente. Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn einmalig als fester Eurobetrag berechnet und bleibt dann dauerhaft gleich — er wächst bei Rentenerhöhungen nicht mit. Deshalb sind alle späteren Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine Pflicht besteht, wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) übersteigt. Das Finanzamt erhält die Rentenhöhe automatisch von der Rentenversicherung und fordert säumige Rentner gezielt zur Abgabe auf. Auch wer knapp darunter liegt, sollte rechnen: Durch absetzbare Versicherungsbeiträge und Pauschalen bleibt die Steuer oft bei null.
Was können Rentner von der Steuer absetzen?
Die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (zusammen rund 12,35 % der Bruttorente) sind als Vorsorgeaufwendungen voll absetzbar. Dazu kommen die Werbungskostenpauschale (102 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) sowie gegebenenfalls außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder ein Behinderten-Pauschbetrag.
Werden Rentenerhöhungen extra besteuert?
Ja — Rentenerhöhungen sind zu 100 % steuerpflichtig, unabhängig vom Besteuerungsanteil Ihres Rentenbeginns. Der Rentenfreibetrag bleibt als fester Eurobetrag stehen, jede Anpassung erhöht nur den steuerpflichtigen Teil. So rutschen jedes Jahr zehntausende Rentner neu in die Steuerpflicht.

Passende Rechner

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Datenstand & Quellen

Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:

Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG. Für die Ratgeberseiten außerdem: Kindererziehungszeiten §§ 56, 249 SGB VI, Erwerbsminderung §§ 43, 59, 96a SGB VI, Grundrente §§ 76g, 97a SGB VI, Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS

Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).