Grundrenten-Check
Bis zu 521 € Zuschlag im Monat — ohne Antrag
für mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten bei unterdurchschnittlichem Verdienst
Grundrente: Drei Bedingungen entscheiden
Die Grundrente (§ 76g SGB VI) ist ein Zuschlag auf die gesetzliche Rente für Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Es gibt sie seit 2021 — automatisch, ohne Antrag. Anspruch besteht, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten — den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren, dazwischen wächst er gleitend. Es zählen Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung, Pflege und Krankengeld-Zeiten — nicht aber Arbeitslosigkeit, freiwillige Beiträge oder Studium.
- Unterdurchschnittlicher Verdienst: Ihr Lebensdurchschnitt liegt unter 80 % des Durchschnittsentgelts (2026: unter rund 3.463 €/Monat). Monate unter 30 % (rund 1.299 €) zählen für die Bewertung allerdings nicht mit — sehr niedrige Minijob-Phasen helfen also nicht.
- Einkommen unter den Freibeträgen — dazu unten mehr.
So wird der Zuschlag berechnet
Die Rentenversicherung verdoppelt rechnerisch Ihre durchschnittlichen Entgeltpunkte aus den Grundrenten-Bewertungszeiten — höchstens bis auf 0,8 Punkte pro Jahr (bei 33 Jahren: 0,4; bis 35 Jahre gleitend steigend). Vom Erhöhungsbetrag werden 12,5 % abgezogen (Faktor 0,875), angerechnet werden maximal 35 Jahre.
Zuschlag = (verdoppelte − bisherige Punkte) × 0,875 × Jahre (max. 35) × 42,52 €
Beispiel
Eine Friseurin hat 35 Jahre lang die Hälfte des Durchschnitts verdient (0,5 Punkte/Jahr, heute rund 2.164 €/Monat). Verdopplung auf 0,8 (Obergrenze) = +0,3 Punkte/Jahr × 0,875 × 35 Jahre = 9,19 Punkte × 42,52 € = 390,65 € Zuschlag — zusätzlich zu ihrer Rente von rund 744,10 €.
Die Einkommensprüfung
Der Zuschlag ist einkommensabhängig (§ 97a SGB VI). Geprüft wird automatisch — die Rentenversicherung erhält das zu versteuernde Einkommen direkt von der Finanzverwaltung, in der Regel aus dem vorletzten Jahr. Seit dem 1. Juli 2026 gelten diese Grenzen:
| Monatseinkommen | Alleinstehende | Paare |
|---|---|---|
| anrechnungsfrei bis | rund 1.555 € | rund 2.425 € |
| 60 % Anrechnung bis | rund 1.908 € | rund 2.744 € |
| darüber | 100 % Anrechnung des übersteigenden Einkommens | |
Die Freibeträge sind an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und steigen jährlich zum 1. Juli. Zum Einkommen zählen neben dem zu versteuernden Einkommen auch der steuerfreie Teil der Rente und Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.
Übrigens: Wer die 33 Jahre knapp verfehlt, für den kann sich ein Blick auf fehlende Zeiten lohnen — etwa nicht gemeldete Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten. Eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung schafft Klarheit. Wie sich Ihre Rente insgesamt zusammensetzt, zeigt der Rentenrechner; was netto übrig bleibt, der Netto-Rentenrechner.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Grundrente beantragen?
Wie hoch ist die Grundrente maximal?
Welche Zeiten zählen zu den 33 bzw. 35 Jahren?
Warum bekomme ich trotz 35 Arbeitsjahren keine Grundrente?
Welche Einkommensgrenzen gelten 2026?
Wird die Grundrente versteuert oder auf andere Leistungen angerechnet?
Passende Rechner
Datenstand & Quellen
Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:
- Aktueller Rentenwert: 42,52 € je Entgeltpunkt (seit 01.07.2026)
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €
- Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 € · Beitragssatz 18,6 %
- Einkommensteuer: Grundtarif 2026 nach § 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €
Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG. Für die Ratgeberseiten außerdem: Kindererziehungszeiten §§ 56, 249 SGB VI, Erwerbsminderung §§ 43, 59, 96a SGB VI, Grundrente §§ 76g, 97a SGB VI, Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS
Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).