Zum Rechner springen

Erwerbsminderungsrente

Höhe schätzen, Anspruch und Hinzuverdienst prüfen

Erwerbsminderungsrente schätzen

Die Rentenversicherung rechnet Sie so, als hätten Sie bis 66 Jahre + 3 Monate weitergearbeitet (Zurechnungszeit 2026) — mit Ihrem bisherigen Durchschnittsverdienst. Genau das bildet dieser Schätzer nach.

Hinzuverdienst-Check 2026

Welche Rente beziehen Sie?
Anzeige

Wer bekommt die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) sichert Menschen ab, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können — vor der Regelaltersgrenze. Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:

1. Medizinisch — entscheidend ist, wie viele Stunden Sie täglich noch irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts ausüben könnten (nicht nur Ihren erlernten Beruf):

RestleistungsvermögenAnspruch
unter 3 Stunden täglichvolle Erwerbsminderungsrente
3 bis unter 6 Stunden täglichteilweise Erwerbsminderungsrente (halbe Rente)
6 Stunden und mehrkein Anspruch

2. Versicherungsrechtlich — Sie haben die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt. Für Berufsanfänger nach Arbeitsunfällen gelten Erleichterungen. Vor der Rente prüft die Rentenversicherung außerdem, ob Reha-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen können („Reha vor Rente").

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Grundlage sind Ihre bisher erarbeiteten Entgeltpunkte — plus der entscheidende Bonus, die Zurechnungszeit (§ 59 SGB VI): Die Rentenversicherung tut so, als hätten Sie mit Ihrem bisherigen Durchschnittsverdienst bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten (Rentenbeginn 2026) weitergearbeitet. Wer mit 50 erwerbsgemindert wird, bekommt also über 16 Jahre gutgeschrieben. Die Grenze steigt bis 2027 jährlich um einen Monat, danach in Zwei-Monats-Schritten auf 67 Jahre (2031).

EM-Rente = (bisherige + zugerechnete Entgeltpunkte) × 42,52 € × Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor steht für die Abschläge: 0,3 % je Monat, den die Rente vor dem Referenzalter 65 beginnt, höchstens 10,8 %. Weil die Erwerbsminderung fast immer deutlich früher eintritt, gilt in der Praxis meist der volle Höchstabschlag — die Rente wird also mit dem Faktor 0,892 ausgezahlt.

Beispiel

Eine 52-jährige Versicherte, 30 Versicherungsjahre, Durchschnittsverdienst (4.329 €/Monat = 1 Entgeltpunkt/Jahr): 30 Punkte erarbeitet + rund 14,25 Punkte Zurechnungszeit (bis 66 Jahre + 3 Monate) = 44,25 Punkte. Volle EM-Rente: 44,25 × 42,52 € × 0,892 = 1.678,31 € brutto. Davon gehen noch rund 12,35 % Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte der vollen Rente. Sie ist als Ergänzung zu einer Teilzeitarbeit von 3 bis unter 6 Stunden gedacht. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält wegen des verschlossenen Arbeitsmarkts in der Regel trotzdem die volle Rente (Arbeitsmarktrente).

Hinzuverdienst 2026: Diese Grenzen gelten

Seit 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen deutlich großzügiger (§ 96a SGB VI). Sie werden jährlich aus der Bezugsgröße der Sozialversicherung abgeleitet und steigen damit automatisch:

Renteanrechnungsfrei 2026 (Jahr)darüber
volle EM-Rente20.763,75 €40 % des übersteigenden Verdiensts werden auf die Rente angerechnet
teilweise EM-Rentemindestens 41.527,50 €*

*Bei der teilweisen EM-Rente wird die Grenze individuell aus dem höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre berechnet — 41.527,50 € sind das gesetzliche Minimum.

Achtung, häufiger Irrtum: Die Grenze regelt nur das Geld. Unabhängig davon muss der zeitliche Umfang der Arbeit zum festgestellten Restleistungsvermögen passen. Wer eine volle EM-Rente bezieht (unter 3 Stunden täglich), aber regelmäßig 4 Stunden arbeitet, gefährdet den Rentenanspruch selbst — unabhängig vom Verdienst.

Befristung, Verlängerung und Übergang in die Altersrente

Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel auf 3 Jahre befristet und auf Antrag verlängert, solange die gesundheitlichen Voraussetzungen weiter vorliegen — den Verlängerungsantrag stellen Sie am besten rund 4 Monate vor Ablauf. Ist eine Besserung unwahrscheinlich, wird die Rente unbefristet bewilligt; spätestens nach 9 Jahren gilt das automatisch. Befristete Renten beginnen erst im 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung — bis dahin zahlt meist die Krankenkasse Krankengeld.

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird aus der Erwerbsminderungsrente automatisch die Regelaltersrente — sie fällt dabei nicht niedriger aus als die bisherige Rente. Ein zwischenzeitlicher Wechsel in eine vorgezogene Altersrente (etwa die Rente mit 63) ist möglich, lohnt sich aber nur in Sonderfällen — lassen Sie das von der Rentenversicherung durchrechnen.

Steuerlich wird die Erwerbsminderungsrente wie eine Altersrente behandelt: Es gilt der Besteuerungsanteil des Rentenbeginns — Details und einen Rechner finden Sie unter Rentenbesteuerung.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die volle Erwerbsminderungsrente entspricht ungefähr der Rente, die Sie bei Weiterarbeit bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten erreicht hätten (Zurechnungszeit, Stand 2026) — meist abzüglich 10,8 % Abschlag. Bei durchschnittlichem Verdienst und durchgehender Erwerbsbiografie liegt sie häufig zwischen 1.000 und 1.600 € brutto. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist halb so hoch.
Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Medizinisch: Sie können aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten (volle Erwerbsminderung) oder 3 bis unter 6 Stunden (teilweise) — bezogen auf jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts, nicht nur Ihren Beruf. Versicherungsrechtlich: mindestens 5 Jahre Wartezeit und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.
Wie viel darf ich 2026 hinzuverdienen?
Bei voller Erwerbsminderungsrente sind 2026 bis zu 20.763,75 € im Kalenderjahr anrechnungsfrei, bei teilweiser mindestens 41.527,50 € (individuell auch mehr). Vom übersteigenden Verdienst werden 40 % auf die Rente angerechnet. Wichtig: Der zeitliche Rahmen muss zur Rente passen — wer trotz voller Erwerbsminderung täglich 4 Stunden arbeitet, riskiert den Rentenanspruch selbst.
Warum wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt (Abschläge)?
Beginnt die Rente vor dem Referenzalter von 65 Jahren, fallen 0,3 % Abschlag je Monat an — gedeckelt bei 10,8 % (36 Monate). Da die Erwerbsminderung meist deutlich früher eintritt, zahlen fast alle Betroffenen den Höchstabschlag. Er bleibt auch bestehen, wenn die Rente später in die Altersrente übergeht.
Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?
In der Regel wird sie auf 3 Jahre befristet und auf Antrag verlängert, solange die gesundheitlichen Voraussetzungen fortbestehen. Unbefristet wird sie gezahlt, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist — spätestens nach 9 Jahren wird das angenommen. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wandelt sie sich automatisch in die Regelaltersrente um, die nicht niedriger ausfällt.
Muss ich die Erwerbsminderungsrente versteuern?
Ja, sie wird wie die Altersrente nachgelagert besteuert: Maßgeblich ist der Besteuerungsanteil des Jahres, in dem die Rente beginnt — bei Beginn 2026 sind das 84 %. Zusätzlich gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von zusammen rund 12,35 % ab. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Gesamthöhe Ihrer Einkünfte ab.

Passende Rechner

Anzeige

Datenstand & Quellen

Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:

Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG. Für die Ratgeberseiten außerdem: Kindererziehungszeiten §§ 56, 249 SGB VI, Erwerbsminderung §§ 43, 59, 96a SGB VI, Grundrente §§ 76g, 97a SGB VI, Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS

Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).