Erwerbsminderungsrente schätzen
Die Rentenversicherung rechnet Sie so, als hätten Sie bis 66 Jahre + 3 Monate weitergearbeitet (Zurechnungszeit 2026) — mit Ihrem bisherigen Durchschnittsverdienst. Genau das bildet dieser Schätzer nach.
Hinzuverdienst-Check 2026
Wer bekommt die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) sichert Menschen ab, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können — vor der Regelaltersgrenze. Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:
1. Medizinisch — entscheidend ist, wie viele Stunden Sie täglich noch irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts ausüben könnten (nicht nur Ihren erlernten Beruf):
| Restleistungsvermögen | Anspruch |
|---|---|
| unter 3 Stunden täglich | volle Erwerbsminderungsrente |
| 3 bis unter 6 Stunden täglich | teilweise Erwerbsminderungsrente (halbe Rente) |
| 6 Stunden und mehr | kein Anspruch |
2. Versicherungsrechtlich — Sie haben die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt. Für Berufsanfänger nach Arbeitsunfällen gelten Erleichterungen. Vor der Rente prüft die Rentenversicherung außerdem, ob Reha-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen können („Reha vor Rente").
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Grundlage sind Ihre bisher erarbeiteten Entgeltpunkte — plus der entscheidende Bonus, die Zurechnungszeit (§ 59 SGB VI): Die Rentenversicherung tut so, als hätten Sie mit Ihrem bisherigen Durchschnittsverdienst bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten (Rentenbeginn 2026) weitergearbeitet. Wer mit 50 erwerbsgemindert wird, bekommt also über 16 Jahre gutgeschrieben. Die Grenze steigt bis 2027 jährlich um einen Monat, danach in Zwei-Monats-Schritten auf 67 Jahre (2031).
EM-Rente = (bisherige + zugerechnete Entgeltpunkte) × 42,52 € × Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor steht für die Abschläge: 0,3 % je Monat, den die Rente vor dem Referenzalter 65 beginnt, höchstens 10,8 %. Weil die Erwerbsminderung fast immer deutlich früher eintritt, gilt in der Praxis meist der volle Höchstabschlag — die Rente wird also mit dem Faktor 0,892 ausgezahlt.
Beispiel
Eine 52-jährige Versicherte, 30 Versicherungsjahre, Durchschnittsverdienst (4.329 €/Monat = 1 Entgeltpunkt/Jahr): 30 Punkte erarbeitet + rund 14,25 Punkte Zurechnungszeit (bis 66 Jahre + 3 Monate) = 44,25 Punkte. Volle EM-Rente: 44,25 × 42,52 € × 0,892 = 1.678,31 € brutto. Davon gehen noch rund 12,35 % Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte der vollen Rente. Sie ist als Ergänzung zu einer Teilzeitarbeit von 3 bis unter 6 Stunden gedacht. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält wegen des verschlossenen Arbeitsmarkts in der Regel trotzdem die volle Rente (Arbeitsmarktrente).
Hinzuverdienst 2026: Diese Grenzen gelten
Seit 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen deutlich großzügiger (§ 96a SGB VI). Sie werden jährlich aus der Bezugsgröße der Sozialversicherung abgeleitet und steigen damit automatisch:
| Rente | anrechnungsfrei 2026 (Jahr) | darüber |
|---|---|---|
| volle EM-Rente | 20.763,75 € | 40 % des übersteigenden Verdiensts werden auf die Rente angerechnet |
| teilweise EM-Rente | mindestens 41.527,50 €* |
*Bei der teilweisen EM-Rente wird die Grenze individuell aus dem höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre berechnet — 41.527,50 € sind das gesetzliche Minimum.
Achtung, häufiger Irrtum: Die Grenze regelt nur das Geld. Unabhängig davon muss der zeitliche Umfang der Arbeit zum festgestellten Restleistungsvermögen passen. Wer eine volle EM-Rente bezieht (unter 3 Stunden täglich), aber regelmäßig 4 Stunden arbeitet, gefährdet den Rentenanspruch selbst — unabhängig vom Verdienst.
Befristung, Verlängerung und Übergang in die Altersrente
Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel auf 3 Jahre befristet und auf Antrag verlängert, solange die gesundheitlichen Voraussetzungen weiter vorliegen — den Verlängerungsantrag stellen Sie am besten rund 4 Monate vor Ablauf. Ist eine Besserung unwahrscheinlich, wird die Rente unbefristet bewilligt; spätestens nach 9 Jahren gilt das automatisch. Befristete Renten beginnen erst im 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung — bis dahin zahlt meist die Krankenkasse Krankengeld.
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird aus der Erwerbsminderungsrente automatisch die Regelaltersrente — sie fällt dabei nicht niedriger aus als die bisherige Rente. Ein zwischenzeitlicher Wechsel in eine vorgezogene Altersrente (etwa die Rente mit 63) ist möglich, lohnt sich aber nur in Sonderfällen — lassen Sie das von der Rentenversicherung durchrechnen.
Steuerlich wird die Erwerbsminderungsrente wie eine Altersrente behandelt: Es gilt der Besteuerungsanteil des Rentenbeginns — Details und einen Rechner finden Sie unter Rentenbesteuerung.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Wie viel darf ich 2026 hinzuverdienen?
Warum wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt (Abschläge)?
Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Muss ich die Erwerbsminderungsrente versteuern?
Passende Rechner
Datenstand & Quellen
Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Verwendeter Stand:
- Aktueller Rentenwert: 42,52 € je Entgeltpunkt (seit 01.07.2026)
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €
- Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 € · Beitragssatz 18,6 %
- Einkommensteuer: Grundtarif 2026 nach § 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €
Rechtsgrundlagen: Rentenformel §§ 63–68 SGB VI, Zu- und Abschläge § 77 SGB VI, Regelaltersgrenze § 35 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 38 SGB VI, Hinterbliebenenrente §§ 46, 97 SGB VI, Rentenbesteuerung § 22 EStG. Für die Ratgeberseiten außerdem: Kindererziehungszeiten §§ 56, 249 SGB VI, Erwerbsminderung §§ 43, 59, 96a SGB VI, Grundrente §§ 76g, 97a SGB VI, Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung · SGB VI (gesetze-im-internet.de) · § 32a EStG · BMAS
Wichtiger Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Angaben und stellen keine Renten-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Eine verbindliche Auskunft über Ihre Rentenansprüche erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800).